Für die Nutzung der Web-Anwendung „Zahlfluss" — Steuer- & Liquiditätsprognose für Lexware Office.
Anbieter ist Strate Business Service UG (Haftungsbeschränkt), Inhaber: Michael Strate, Hans-Böckler-Str.21, 40764 Langenfeld (nachfolgend „Anbieter"). Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Zahlfluss. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
Zahlfluss ist eine Software-as-a-Service-Anwendung, die über den vom Kunden hinterlegten API-Schlüssel Belegdaten aus dessen Lexware-Office-Konto abruft und daraus Auswertungen erstellt: Steuer- und Liquiditätsprognosen, Erkennung wiederkehrender Zahlungen, Forderungsübersicht sowie ein optionales Mahnwesen (Zahlungserinnerungen und Mahnungen per E-Mail im Namen des Kunden). Voraussetzung ist ein eigenes Lexware-Office-Konto des Kunden mit API-Zugang; dieses ist nicht Bestandteil der Leistung. Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln, solange der Kernfunktionsumfang erhalten bleibt.
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung von Zahlfluss ein. Der Kunde darf die Anwendung nicht an Dritte weitergeben, vermieten oder sonst Dritten zugänglich machen und sie nicht zurückentwickeln, dekompilieren, bearbeiten oder technische Schutzmaßnahmen umgehen; gesetzliche Befugnisse nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt. Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht.
Prognosen, Steuer-Schätzwerte und Mahnvorschläge sind automatisierte Auswertungen der Belegdaten des Kunden. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung; maßgeblich bleiben die Festsetzungen des Finanzamts bzw. die Berechnungen des Steuerberaters. Der Kunde prüft Prognosen und Mahnungen vor darauf gestützten Entscheidungen eigenverantwortlich.
Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung (Bestätigung per Abschluss-Link) zustande. Die Nutzung beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen, die automatisch endet — es entsteht keine Zahlungspflicht, wenn der Kunde danach kein Abo abschließt. Der Anbieter kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Nach der Testphase kostet Zahlfluss derzeit 7,99 € zzgl. Umsatzsteuer pro Monat (maßgeblich ist der bei der Freischaltung angezeigte Preis). Die Abrechnung erfolgt monatlich per Rechnung; der Rechnungsbetrag ist per Überweisung ohne Abzug fällig. Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen im Voraus per E-Mail an; sie gelten nicht rückwirkend, und der Kunde kann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit den vom Kunden veranlassten oder verantworteten Inhalten geltend machen — insbesondere Ansprüche von Empfängern einer Zahlungserinnerung oder Mahnung wegen Grund, Höhe oder Zulässigkeit einer Forderung sowie wegen der vom Kunden gewählten Texte oder Empfänger. Der Anbieter unterrichtet den Kunden über solche Ansprüche und überlässt ihm, soweit zumutbar, die Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch selbst zu vertreten hat.
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten, Störungen der Lexware-Office-API oder anderer Dritter sowie Fälle höherer Gewalt können die Nutzung vorübergehend einschränken. Datenabrufe erfolgen turnusmäßig; ein Anspruch auf minutenaktuelle Daten besteht nicht.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Der Anbieter haftet nicht für wirtschaftliche Entscheidungen, die der Kunde auf Prognosen stützt (siehe Ziffer 5). In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung je Vertragsjahr zudem der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte, mindestens jedoch auf die zwölffache monatliche Vergütung des vereinbarten Tarifs. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung; für Daten, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt; widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden oder kündigt er nicht, gelten die geänderten AGB. Auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen.
Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen — etwa im Zuge einer Umwandlung des Unternehmens (z. B. in eine GmbH) oder einer Veräußerung des Geschäftsbetriebs. Der Anbieter kündigt eine solche Übertragung mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Übertragung zu.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Langenfeld, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.